Du wurdest eingeladen, Auftragio vor dem offiziellen Launch zu testen. Bitte gib deinen Beta-Code ein und bestätige die Geheimhaltungsvereinbarung, um die Plattform freizuschalten.
Version 1.0 · Stand 09.08.2026
Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen dem Betreiber von Auftragio (Auftragio UG, Röntgenstraße 8, 60388 Frankfurt am Main, „Auftragio") und der unten namentlich genannten teilnehmenden Person bzw. dem teilnehmenden Betrieb („Tester").
Vertraulich sind alle nicht-öffentlichen Informationen, die der Tester im Rahmen der Beta erhält oder erkennt – insbesondere das Geschäfts- und Plattformkonzept, Funktionen und Abläufe, Preis-, Provisions- und Matching-Logik, KI-Funktionen und Algorithmen, Quell- und Programmcode, Datenbankstrukturen, Designs, Texte, Screenshots, Daten Dritter sowie Zugangsdaten – gleich in welcher Form (digital, mündlich, visuell).
Der Tester hält die vertraulichen Informationen streng geheim, gibt sie nicht an Dritte weiter, veröffentlicht sie nicht (insb. nicht in sozialen Medien, Presse, Foren, per Screenshot oder Video) und nutzt sie ausschließlich zum Zweck des Tests. Er schützt sie mindestens mit der Sorgfalt eigener Geschäftsgeheimnisse und gibt seinen Beta-Zugang nicht an Dritte weiter.
Der Tester darf die Informationen – auch nicht teilweise oder in abgewandelter Form – nicht selbst nutzen, nachbauen, nachahmen, an Wettbewerber weitergeben oder zur Entwicklung einer gleichartigen oder konkurrierenden Plattform bzw. Dienstleistung verwenden. Reverse Engineering, Dekompilierung sowie das Auslesen von Code oder Strukturen sind untersagt. Die Anmeldung von Schutzrechten (Marken, Patente, Designs, Domains) auf Basis der Informationen ist unzulässig.
Sämtliche Rechte an Auftragio (Urheber-, Marken-, Design- und Erfinderrechte sowie Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG) verbleiben ausschließlich bei Auftragio. Durch die Teilnahme werden dem Tester keinerlei Rechte übertragen oder eingeräumt.
Auf Verlangen oder nach Ende der Beta löscht bzw. vernichtet der Tester alle erhaltenen vertraulichen Informationen samt Kopien (inkl. Screenshots und Notizen) und bestätigt dies auf Wunsch schriftlich.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen § 2 oder § 3 zahlt der Tester eine Vertragsstrafe, deren Höhe Auftragio nach billigem Ermessen festsetzt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf Angemessenheit überprüft werden kann (neuer Hamburger Brauch) – mindestens jedoch 15.000 € je Verstoß; bei einem Dauerverstoß für jeden angefangenen Monat erneut. Ein weitergehender Schaden sowie Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Grenzen.
Diese Vereinbarung gilt ab Annahme und besteht über das Ende der Beta und den öffentlichen Launch hinaus für 3 Jahre fort. Der gesetzliche Geheimnisschutz nach dem GeschGehG bleibt zeitlich unberührt.
Keine Geheimhaltungspflicht besteht für Informationen, die nachweislich ohne Zutun des Testers öffentlich bekannt sind oder werden, ihm rechtmäßig vorbekannt waren oder die er aufgrund Gesetzes bzw. behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenlegen muss.
Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Frankfurt am Main. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam (salvatorische Klausel).